Amtliches

Einladung zum Ordentlichen Verbandstag 2018

Das Präsidium des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. wiederholt seine Einladung und lädt alle Mitglieder gem. § 18 der Satzung zum ordentlichen Verbandstag ein.

Sonntag, 08. Juli 2018, 13:00 Uhr
Mensa am Ring

Domagkstraße 61, 48149 Münster

Tagesordnung:

  1. Begrüßung / Grußworte
  2. Ehrungen
  3. Kurzvortrag zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSB)
  4. Eröffnung des Verbandstages
    - Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung des Verbandstages 2018
    - Feststellung der Stimmenzahl
    - Feststellung der Beschlussfähigkeit des Verbandstages 2018
    - Wahl des Protokollführers
  5. Feststellung der Genehmigung des Protokolls über den letzten Verbandstag
  6. Tätigkeitsberichte des Präsidiums und Aussprache
  7. Bericht des Rechtsausschusses und Aussprache
  8. Entgegennahme des Kassenberichtes
  9. Bericht der Kassenprüfer
  10. Genehmigung der Jahresrechnung 2017
  11. Entlastung des Präsidiums
  12. Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplanes 2018
  13. Wahlen
    Präsidium,
    - Präsident
    - Vizepräsident III Breiten- und Schulsport
    - Vizepräsident IV Finanzen
    - Vizepräsident VI Schiedsrichterwesen
    -  Kassenprüfer
  1. Beschlussfassung über eingebrachte Anträge
    - Satzungsänderungen §§ 10, 20,2 4, 29 und 45 lt. Anlage
    - Ordnungsänderungen lt. Anlage
  2. Verschiedenes
  3. Abschluss des Verbandstages

Wir weisen darauf hin, dass nur im Ausnahmefall Dringlichkeitsanträge gem. § 18 Abs. 7 der Satzung bis 8 Tage vor dem Verbandstag, spätestens bis zum 30. Juni 2018 (Posteingang!) mit schriftlicher Begründung bei der Geschäftsstelle (Postfach 10 14 53, 47014 Duisburg) eingereicht werden können.

Duisburg, 15. Juni 2018
Westdeutscher Basketball-Verband e.V.
Uwe J. Plonka, Präsident
Joseph Kattur, Vizepräsident I

 Hier stellen wir Ihnen alle Tagungsunterlagen zum Download bereit: DOWNLOAD

Hinweis zur Stimmberechtigung.
Die Stimmberechtigung für Mitglieder richtet sich nach den Vorschriften des § 22 Satzung i.V. mit § 3 Geschäfts- und Verfahrensordnung, auf die wir hier ausdrücklich hinweisen.
Bitte beachten Sie die Ausführungen im hier hinterlegten PDF-Dokument!
Download

Die STIMMAUSGABE für den Verbandstag ist von 11.30 Uhr – bis 12.30 Uhr geöffnet.

Wir bitten alle Delegierten ihre Akkreditierungsunterlagen in der vorgeschriebenen Form bereitzuhalten. Bitte versehen Sie Ihre Vollmachten und Stimmübertragungen immer mit der Kennziffer des Vereins.Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gem. § 22 Abs. 4 der Satzung ein Delegierter (eine natürliche Person) das Stimmrecht nur für ein Mitglied (juristische Person) ausüben kann. Dieses Stimmrecht schließt die nach § 22 Abs. 2 übertragenen Stimmen (Stimmübertragung gem. § 22 Abs. 2 der Satzung eines anderen ordentlichen Mitgliedes) mit ein.

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