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28. März 2024

JU-Spielbetrieb 24/25 Vereinsmeldungen

in Amtliche Mitteilungen

by Robert Gerhards

Hiermit veröffentlicht der Jugendausschuss des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. die Vereinsmeldungen…
27. März 2024

1RLH: Play-off Viertelfinals

in Regionalliga Herren

by Rüdiger Tillmann

Nach der Saison ist vor den Play-offs.Die Termine für die…
27. März 2024

NRW3x3Tour 2024: Flyer jetzt zum Download

in NRW 3X3 Tour

by Rüdiger Tillmann

Der Flyer zur NRW3x3Tour 2024 ist online.Hier könnt ihr den…
26. März 2024

RLD: Top 5 ohne Punktverlust

in Regionalliga Damen

by Rüdiger Tillmann

Am 19. Spieltag der Regionalliga Damen haben die Teams auf…
26. März 2024

Amtliche Abschlusstabellen, Datenschutzerklärung und TOP4 JRLU12W

in Amtliche Mitteilungen

by Robert Gerhards

JU-Spielbetrieb 23/24/zweigeteilte Mitteilung   Liebe SportlerInnen, liebe Coaches, liebe Vereinsverantwortliche,…
25. März 2024

Veröffentlichung der Meldelisten Jugend (männlich/offen) 2024/25

in Amtliche Mitteilungen

by Robert Gerhards

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde, im Namen des WBV‐Jugendausschusses veröffentlichen wir…
25. März 2024

Pokal 2.0: DTV Basketball Köln gewinnt WBV-Pokal

in Verbands-News

by Rüdiger Tillmann

Der DTV Basketball Köln ist neuer und alter Gewinner des…

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EINLADUNG ZUM ORDENTLICHEN VERBANDSTAG 2019

Das Präsidium des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. wiederholt seine Einladung vom 14.03.2019 und lädt alle Mitglieder gem. § 18 der Satzung zum ordentlichen Verbandstag ein. Der Verbandstag des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. findet am
           
             Sonntag, 28. April 2019

             Beginn: 13.30 Uhr
            Jugendherberge Duisburg-Sportpark
            Kruppstraße 9, 47055 Duisburg-Wedau
statt.

Tagesordnung:
1. Begrüßung / Grußworte
2. Ehrungen
3. Eröffnung des Verbandstages – parlamentarischer Teil
    - Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung des Verbandstages 2019
    - Feststellung der Stimmenzahl
    - Feststellung der Beschlussfähigkeit des Verbandstages 2019
    - Wahl des Protokollführers
4. Feststellung der Genehmigung des Protokolls über den letzten Verbandstag
5. Tätigkeitsberichte des Präsidiums und Aussprache
6. Bericht des Rechtsausschusses und Aussprache
7. Entgegennahme des Kassenberichtes 2018
8. Bericht der Kassenprüfer (B. Barchmann und C. Kellersohn)
9. Genehmigung der Jahresrechnung 2018
10. Entlastung des Präsidiums
11. Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplanes 2019
12. Wahlen
      Präsidium gem.§ 25 Satzung ,
      - Vizepräsident*in I
      - Vizepräsident*in II Bildung
      - Vizepräsident*in VII Spielbetrieb & Sportorganisation
    Rechtsausschuss gem. § 34 Satzung
      - Rechtsausschuss-Vorsitzende*r
      - Beisitzer*innen
      - Kassenprüfer*innen gem. § 32 Satzung
13. Formelle Bestätigung der Beschlüsse des Jugendtages
14. Beschlussfassung über eingebrachte Anträge
      - Anträge des Präsidiums und der Mitgliedsvereine (siehe Anlage)
15. Verschiedenes
16. Abschluss des Verbandstages

Wir weisen darauf hin, dass Dringlichkeitsanträge gem. § 18 Abs. 7 der Satzung bis 8 Tage vor dem Verbandstag, spätestens bis zum 20. April 2019 (Posteingang) mit schriftlicher Begründung bei der Geschäftsstelle (Postfach 10 14 53, 47014 Duisburg) eingereicht werden müssen. Bitte beachten Sie, dass Dringlichkeitsanträge gem. § 18 Abs. 9 auf Änderung der Satzung und Ordnungen unzulässig sind.

Duisburg, 04.04.2019

Westdeutscher Basketball-Verband e.V.
Uwe J. Plonka, Präsident
Joseph Kattur, Vizepräsident I

Hier stellen wir Ihnen alle Tagungsunterlagen zum Download bereit:

Tagungsheft Ordentlicher Verbandstag 2019

Anreisehinweis Jugendherberge Duisburg-Sportpark

Hinweis zur Stimmberechtigung:
Die Stimmberechtigung für Mitglieder richtet sich nach den Vorschriften des § 22 Satzung i.V. mit § 3 Geschäfts- und Verfahrensordnung, auf die wir hier ausdrücklich hinweisen (Hinweise zur Stimmberechtigung)
Die STIMMAUSGABE für den Verbandstag ist von 11.30 Uhr – bis 13.00 Uhr geöffnet.
Wir bitten alle Delegierten ihre Akkreditierungsunterlagen in der vorgeschriebenen Form bereitzuhalten. Bitte versehen Sie Ihre Vollmachten und Stimmübertragungen immer mit der Kennziffer des Vereins. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gem. § 22 Abs. 4 der Satzung ein Delegierter (eine natürliche Person) das Stimmrecht nur für ein Mitglied (juristische Person) ausüben kann. Dieses Stimmrecht schließt die nach § 22 Abs. 2 übertragenen Stimmen (Stimmübertragung gem. § 22 Abs. 2 der Satzung eines anderen ordentlichen Mitgliedes) mit ein.

 

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