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EINLADUNG ZUM ORDENTLICHEN JUGENDTAG 2019

Der Jugendausschuss des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. wiederholt hiermit seine Einladung vom 14.03.2019 und lädt alle Mitglieder gem. § 4 und 6 der Jugendordnung zum ordentlichen Jugendtag ein, der am

Sonntag 28. April 2019, 11.00 Uhr
Jugendherberge Duisburg-Sportpark
Kruppstraße 9, 47055 Duisburg-Wedau

stattfindet.

Tagesordnung

1. Begrüßung, Eröffnung des ordentlichen Jugendtages
2. Ehrungen
3. Eröffnung des parlamentarischen Teils
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
- Feststellung der Stimmenzahl
- Feststellung der Beschlussfähigkeit des Jugendtages 2019
- Wahl des Protokollführers
- Wahl eines Versammlungsleiters
4. Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Jugendausschusses mit Aussprache
5. Genehmigung der Jahresrechnung 2018 des Jugendhaushaltes
6. Entlastung des Jugendausschusses
7. Beratung und Verabschiedung des Jugendhaushaltes 2019
8. Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
9. Verschiedenes

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Dringlichkeitsanträge gem. § 18 Abs. 7 der Satzung bis 8 Tage vor dem Jugendtag, spätestens bis zum 20. April 2019, mit schriftlicher Begrün-dung bei der Geschäftsstelle eingereicht werden müssen.

Duisburg, 04.04.2019

Nadeesh Kattur, Vizepräsident für Jugend & Nachwuchsleistungssport
Westdeutscher Basketball-Verband e.V.

Hier stellen wir Ihnen die Tagungsunterlagen zum Download zur Verfügung: Download

Anreisehinweis Jugendherberge Duisburg Sportpark

Hinweise zur Stimmberechtigung und Stimmausgabe
Die Stimmberechtigung für Mitglieder beim ordentlichen Jugendtag richtet sich nach den Vorschriften des § 5 der WBV-Jugendordnung i.V. mit § 22 Satzung und § 3 Geschäfts- und Verfahrensordnung, auf die wir hier ausdrücklich hinweisen. (Hinweise zur Stimmberechtigung)

DIE STIMMAUSGABE FÜR DEN JUGENDTAG IST
VON 09:30 Uhr bis 10:30 Uhr GEÖFFNET!!
Wir bitten alle Delegierten ihre Akkreditierungsunterlagen in der vorgesehenen Form bereitzuhalten. Bitte versehen Sie Ihre Vollmachten und Stimmübertragungen immer mit der WBV-Kennziffer des Vereins.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gem. § 22 Abs. 4 der Satzung ein Delegierter (natürliche Person) das Stimmrecht nur für ein Mitglied (juristische Person) ausüben kann.Dieses Stimmrecht schließt die nach § 22 Abs. 2 (Stimmübertragung gem. § 22 Abs. 2 der Satzung eines anderen ordentlichen Mitglieds) übertragenen Stimmen mit ein.