Hiermit geben wir gemäß § 6 WBV-Jugendordnung i.V. mit § 18 Satzung den fristgerecht eingereichten Dringlichkeitsantrag des BSV Wulfen e.V. zum ordentlichen Jugendtag am 28.04.2019 bekannt:

Dringlichkeitsantrag BSV Wulfen
(Bildung einer Mannschaftsspielgemeinschaft)

Gemäß § 18 Abs. 7 der Satzung muss der Jugendtag die Dringlichkeit des Antrages mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bejahen, damit der Antrag in die Tagesordnung vor Ort aufgenommen werden kann.
Die Einladung nebst Tagesordnung, Berichten und Anträgen zum Jugendtag am 28.04.2019 finden Sie unter folgendem Link:

Ordentlicher Jugendtag am 28.04.2019, Duisburg