Der Jugendausschuss weist ausdrücklich auf die Änderung des § 4 Abs. 10 der DBB-Jugendspielordnung hin:

In der letzten Saison konnte jeder Spieler einer  2. Jugend-Mannschaften uneingeschränkt in der 1. Jugendmannschafte derselben Alterklasse aushelfen. So sah es die enstprechende Regelung in der DBB-Jugendspielordnung vor.  Auf dem DBB-Jugendtag im April 2014 wurde hinsichtlich dieser Aushilfsregelung eine gravierende Änderung vorgenommen. Der Text in §4 Abs. 10 DBB-Jugendspielordnung lautet nun:

"Die Landerverbände können für ihren Bereich die Zahl der Aushilfseinsätze abweichend von § 26 DBB-Spielordnung regeln."

Im WBV wird § 26 DBB-SO unverändert angewandt, dort steht (zusammengefasst)

"Der Aushilfseinsatz in der Mannschaft mit der nächst niedrigeren Ordnungszahl ist bis zu 5mal zulässig."

 

Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung.