Sonderregelungen

SONDERREGELUNGEN ZUM ERWERB EINER C-TRAINERLIZENZ

Allgemeines

Um eine Sonderregelung zu beantragen, müssen Sie sich zunächst über das Onlineportal des WBV (Link) zur Sonderregelung (SoRe) anmelden. Innerhalb einiger Tage wird per Mail eine Rechnung über die SoRe-Gebühr in Höhe von 50 € verschickt. Diese Gebühr wird sofort fällig. Gleichzeitig senden Sie bitte einen formlosen Antrag auf Sonderregelung entweder postalisch an Jörn Meyer (Locher Kotten 57, 42719 Solingen) oder per E-Mail an j.meyer[at]basketball.nrw. Im Antrag müssen die vollständige Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer enthalten sein sowie Kopien (bei postalischer Zustellung) oder gut lesbare PDF-Dateien (bei E-Mail-Zustellung) der erforderlichen Nachweise (s. u.).

Beachten Sie: Für die Bearbeitung von Sonderregelungen fällt in jedem Fall – unabhängig vom Ergebnis des Bescheids – die SoRe-Gebühr in Höhe von 50 € an, die Sie direkt mit Antragsstellung unter Angabe des Verwendungszwecks auf das folgende Konto des WBV überweisen:

Volksbank Rhein-Ruhr eG
IBAN: DE 60 3506 0386 3238 1700 03
BIC: GENODED1VRR

Grundsätzlich stehen Ihnen drei Möglichkeiten für eine Sonderregelung zur Verfügung. Sie können sich Ihre Studienleistungen, bereits erworbene Lizenzen oder Ihre Bundesligaaktivität anerkennen lassen.


Möglichkeit 1 – Anerkennung von Studienleistungen

Im Rahmen einer Sonderregelung können Sie sich Studienleistungen aus dem Studium der Sportwissenschaften für die Zulassung zur Lizenzprüfung anrechnen lassen. Dabei handelt es sich sowohl um theoretische Studieninhalte als auch um basketballspezifische Kurse.

Als theoretische Nachweise aus dem Grundstudium/Bachelorstudium gelten:

  • Bewegungswissenschaften (Trainingslehre / Bewegungslehre / Biomechanik)
  • Medizinische Grundlagen (Anatomie, Physiologie)
  • Sportpädagogik, Sportdidaktik
  • Sportsoziologie, Sportpsychologie

Der Umfang dieser vier Teilbereiche muss mindestens 60 LE bzw. 4 SWS betragen, wobei alle Teilbereiche abgedeckt sein sollten.

Als fachpraktischer Nachweis gilt ein Basketballgrundkurs/-basiskurs etc. (mind. 30 LE bzw. 2 SWS) mit einer fachpraktischen Prüfung (Theorie- und Praxisüberprüfung mit einer Gesamtnote von mindestens 2,0).

Beachten Sie: Die Anerkennung aller Nachweise erfolgt über einen Ausdruck der Studiennachweise. Eine Anerkennung von Teilbereichen für einzelne Module der WBV-Trainerausbildung ist nicht möglich.


Möglichkeit 2 – Anerkennung von Teilleistungen oder Lizenzen aus anderen Fachverbänden, Bundesländern oder aus dem Ausland

Sie haben die Möglichkeit, sich Teilleistungen aus anderen Fachverbänden (z. B. vom DFB, DHB etc.) oder dem Landessportbund anrechnen zu lassen. Basismodule aus anderen Übungsleiter- oder Fachübungsleiterausbildungen oder fachfremde Lizenzen können das Modul M1 ersetzen. Lizenzen aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland können zu Teilen oder auch in Gänze anerkannt werden, was im Einzelfall im Lehr- und Trainerausschuss entschieden wird.

Beachten Sie: Im Falle der Anerkennung einer ausländischen Lizenz wird eine von offizieller Verbandsseite erstellte und von zertifizierter Stelle übersetzte Darstellung der Inhalte und Prüfungen der Ausbildung benötigt.


Möglichkeit 3 – Anerkennung einer Aktivität in einer Basketballbundesliga

Alle Personen, die mindestens vier Spielzeiten einer Bundesligaaktivität (im In- und Ausland, Jugend- und Seniorenbereich) nachweisen, können grundsätzlich direkt zur C-Lizenzprüfung zugelassen werden.

Beachten Sie: Zum Nachweis der aktiven Spielzeit reicht eine Vereinsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis aus. Darüber hinaus fügen Sie bitte einen Basketballlebenslauf bei und erklären Sie, ob Sie eine Weiterführung zur B-Lizenz wünschen.

 

SONDERREGELUNG BEI ABLAUF DER GÜLTIGKEIT EINER TRAINER C-LIZENZ

Wird das Datum der Gültigkeit Ihrer Trainer C-Lizenz überschritten und haben Sie zuvor keine Fortbildungsmaßnahme besucht, gilt ab dem 01.01.2022 folgende Regelung:

Durch Nachweis der entsprechenden Anzahl an Fortbildungsstunden kann Ihre C-Lizenz jederzeit verlängert werden, sofern sie nicht länger als 8 Jahre abgelaufen ist. Eine Gebühr und ein Antrag auf Sonderregelung sind in diesem Fall grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Ist Ihre Lizenz länger als 8 Jahre abgelaufen, müssen Sie einen Antrag auf Sonderregelung stellen. In diesem Fall registrieren Sie sich bitte auf dem Onlineportal des WBV (siehe oben) und senden einen formlosen Antrag an Jörn Meyer per E-Mail (siehe oben).

 

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